Der IFRS 15 hat mehrere alte Standards abgelöst – darunter „IAS 11 Fertigungsaufträge“, „IAS 18 Erlöse“, „IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien“ und „IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden“. Er regelt die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden (Übertragung von Waren und Dienstleistungen).
Veröffentlicht wurde der Standard hauptsächlich, weil es in den bisherigen Standards an Vorgaben zum Umgang mit Mehrkomponentenverträgen mangelte. Dabei handelt es sich um Verträge, in denen Unternehmen zusichern, mehr als nur eine Leistung zu erbringen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Vertrag nicht nur den Verkauf einer Ware, sondern auch ihre Überführung, Installation und Inbetriebnahme vorsieht.
Hinweis: Leasingverhältnisse sind nicht Gegenstand des IFRS 15. Für sie wurde 2018 eigens der neue Leasingstandard IFRS 16 geschaffen. Allerdings gibt es verschiedene Sachverhalte, in denen Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 auftreten.