Der Begriff „Mergers & Acquisitions“ steht für alle Vorgänge, die mit dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen zu tun haben. Entscheidend ist, dass Rechte am Eigentum den Besitzer wechseln – und zwar Vermögensgegenstände wie Gebäude oder Maschinen, aber auch Funktionen der Kontrolle oder Leitung.
Eine M&A-Transaktion kann die Übernahme oder den Verkauf ganzer Unternehmen betreffen, aber auch den Kauf oder Verkauf von Teilen eines Unternehmens.
Merger
Der englische Teilbegriff „Merger“ steht für Fusion. Bei einer Fusion werden zwei Unternehmen oder Unternehmensteile zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit zusammengeführt.
Ein Beispiel: Unternehmen A schließt sich mit Unternehmen B zusammen. Die Unternehmen erhoffen sich, als fusioniertes Unternehmen am Weltmarkt erfolgreicher sein zu können. Sie legen daher ihre Vermögengegenstände und Kontroll- und Leitungsfunktionen zusammen und bilden ein neues Unternehmen C.
Denkbar ist aber auch, dass die beiden Unternehmen als eigenständige Organisationseinheiten A und B weiterbestehen.
Acquisition
Der Begriff „Acquisition“ dagegen beschreibt den Kauf eines Unternehmens oder von Teilen eines Unternehmens.
Unternehmen A übernimmt also zum Beispiel Unternehmen B und gliedert das Unternehmen in das eigene Unternehmen ein – B wird also ein Teil von A.
Anders und ein wenig komplizierter formuliert: Die Aktiva des gekauften Unternehmensteils – des so genannten Zielunternehmens („target“) – gehen auf das Käuferunternehmen („acquirer“) über.
Bezahlt wird ein solcher Abschluss zum Beispiel über den Kauf von Stimmrechtsanteilen („Share Deal“). Wenn keine Finanzierung erforderlich ist, lässt sich der Deal auch mit Bargeld abwickeln („cash offer“).