Die gesetzliche Grundlage für E-Invoicing in Deutschland hat die Bundesregierung im März 2024 durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness („Wachstumschancengesetz“) geschaffen.
Dieses Gesetz legt den Grundstein für die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Wichtige Vorgaben:
Die gesetzliche Grundlage für E-Invoicing variiert in Europa je nach Land oder Region, da jede Regierung eigene Vorschriften und Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung festlegt.
Dennoch gibt es einige gemeinsame Elemente, die in den meisten Rechtsordnungen eine Rolle spielen.
Beispiele aus Europa:
Frankreich:
Stufenweise Einführung der E-Rechnungspflicht bis September 2027 (Große Unternehmen: September 2026; Mittlere Unternehmen: September 2026; Kleine Unternehmen: September 2027)
Italien:
Gilt als Vorreiter bei der vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU