Stromkosten-intensive Betriebe haben die Möglichkeit, sich von wesentlichen Teilen der EEG-Umlage gemäß dem Erneuerbare Energie Gesetz (kurz: EEG) befreien zu lassen. Hierzu müssen unterschiedliche Kriterien erfüllt sein.
Insbesondere muss die Stromkostenintensität nachgewiesen werden – und das jedes Jahr aufs Neue. Dazu müssen belastbare, revisions- und prüfungssichere Berechnungsgrundlagen vorgelegt werden.
Je nach Ausgangslage sind komplexe Restrukturierungsanforderungen zu erfüllen, um die Befreiung zu erlangen. Diese Anforderungen reichen bis hin zur Alleinstellung (Kapselung) stromkostenintensiver Unternehmenseinheiten.
GAMBIT hat ein Vorgehensmodell entwickelt, das es Unternehmen ermöglicht, alle erforderlichen Beratungs- und Umsetzungsleistungen aus einer Hand zu beziehen. Damit lässt sich eine möglichst dauerhafte Befreiung von wesentlichen Teilen der EEG-Umlage erreichen.
Hierbei hat GAMBIT ein Gesamtmodell entwickelt. Es verbindet energiegesetzlich, betriebswirtschaftlich, gesellschaftsrechtlich und SAP-technisch erforderliche Analysen und Umsetzungsvarianten. Ziel des Modells ist es, die Erfüllung sämtlicher Antragskriterien sicherzustellen. Eine erhöhte Prozesskomplexität im Produktivbetrieb wird dabei vermieden.
GAMBIT erhebt bereits bei der Prüfung der Antragsfähigkeit (gem. §63ff EEG) die aktuelle SAP-Konfiguration, um die erforderlichen Berechnungsgrundlagen sicherzustellen. Dazu nutzen die Berater strukturierte Fragebögen mit EEG-relevanten Inhalten.
Ziel ist es, die Anpassungsanforderungen – unter Berücksichtigung möglicher Umsetzungsalternativen – hinsichtlich folgender Kriterien zu prüfen:
Die Ergebnisse der gemeinsamen Analyse fließen in die Gesamtbeurteilung zur Antragsfähigkeit ein. Sie geben die Sicherheit, dass die avisierten Ersparnisse durch eine EEG-Umlagebefreiung nicht durch hohe Umsetzungskosten oder erhöhte Kosten in den operativen Prozessen (über-)kompensiert werden.
Bei GAMBIT haben wir professionelle Umsetzungspläne für unterschiedliche Formen der Restrukturierung erarbeitet. Erforderliche Neujustierungen laufender SAP- und Umfeldsysteme können so vorbereitet und umgesetzt werden – und zwar Hand in Hand zu gesellschafts- und steuerrechtlichen Inhalten.
Die Implementierung testierungsfähiger Reporting-Packages stellt die Dauerhaftigkeit der Antragsfähigkeit sicher.